Allgemeine Verkaufsbedingungen
Wallburg GmbH Industrielackfabrik

Stand: September 2016

1. Geltung

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen. Sie gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Auslieferung der Ware kommt der Annahme gleich.
  2. Unsere Angebote sind verbindlich, wenn wir sie schriftlich und ohne Vorbehalte abgeben. In Bestellungen vom Käufer genannte Fristen und andere Lieferkonditionen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Auslieferung der Ware nachkommen.
  3. An den dem Käufer überlassenen Unterlagen, Angaben zu Rezepturen oder sonstigen Informationen über unsere Waren behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verladung, Verpackung und Entladung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Berechnung zu unseren am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisen. Im Übrigen bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn,- Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug und binnen 10 Kalendertagen nach Versand bzw. Bereitstellung zur Abholung zu leisten.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern oder diese nur gegen Vorkasse oder Barzahlung auszuführen.
  6. Sind besondere Skonti oder Rabatte vereinbart worden, die an der Zahlung bis zu einem bestimmten Datum anknüpfen, entfallen diese, wenn aus früheren Rechnungen noch Zahlungen offen sind.

4. Zurückbehaltung- und Aufrechnungsrecht des Käufers

Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nur, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis (Lieferung) beruht.Mit Gegenansprüchen kann der Käufer nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Termine, Fristen, Teillieferungen, Sonderanfertigungen

  1. Vom Käufer genannte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn wir diese selbst angeboten oder schriftlich bestätigt haben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Ist die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Handelsembargos oder sonstige Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und von uns nicht zu vertreten sind, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie nicht für den Käufer unzumutbar sind.
  5. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, die vereinbarte Liefermenge um 15 % zu über-/unterschreiten, es sei denn, dies ist für den Käufer unzumutbar.
  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. Werden der Versand oder die Abholung der Ware aus Gründen verzögert die der Käufer zu vertreten hat, so berechnen wir ihm beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft pauschal Lagerkosten in Höhe von 0,5 % pro angefangene Woche, höchstens 5 % des gesamten Auftragswertes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Macht der Käufer einen Verzugsschaden geltend, haften wir im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

6. Versand, Gefahrübergang

  1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt, wenn wir die Frachtkosten ausnahmsweise übernehmen, bei uns.
  2. Die Gefahr geht mit Meldung der Versandbereitschaft, bei Übernahme durch Frachtführer oder den Käufer vor Verladung der Ware in unserem Werk auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist oder wenn sich die Auslieferung auf Wunsch des Käufers verzögert. Die Gefahr geht unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Rechte bei Mängeln

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Bei Mängeln werden wir unentgeltlich nach unserer Wahl diejenigen Waren nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes sich als mangelhaft herausstellen.
  3. Der Käufer kann einen Mangel grundsätzlich nur rügen bevor er die Ware verarbeitet oder verändert / vermischt hat. Kann er die Mangelfreiheit ausschließlich nur dann feststellen, wenn er hierzu die Ware verarbeiten muss, ist er dazu verpflichtet, zu Beginn der Produktion / Verarbeitung vom verarbeiteten Produkt Proben zu nehmen, diese zu testen und gegebenenfalls unverzüglich zu rügen.
    Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es unterlässt zu Beginn der Produktion das von ihm hergestellte Produkt zu testen oder wenn er bei sorgfältiger Prüfung während des Produktionsprozesses den Mangel hätte erkennen können und die Produktion dennoch fortgesetzt hat.
  4. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer nur dann zu, wenn er uns eine angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos gesetzt hat, sofern die Nachfrist nicht nach gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich war. Ist die Pflichtverletzung nur unerheblich, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
  5. Wir sind nicht verantwortlich bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, handelsüblichen, durch die Art der Ware bedingten Abweichungen in Farbe oder sonstiger Beschaffenheit, sofern wir uns nicht verpflichtet haben, nach detaillierter Vorlage oder nach Mustern für den Käufer die Ware herzustellen. Für Waren, welche natürliche Rohstoffe beinhalten, können bei einzelnen Herstellchargen Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Für den Einsatz zu nicht vorgesehenen Zwecken, sowie ohne Abstimmung vorgenommene Änderungen der Ware, übernehmen wir keine Gewähr. Entscheidend für die Beschaffenheit einzelner Herstellchargen ist das Rückstellmuster der Originallieferung.
  6. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns wegen entstandener Aufwendungen in der Lieferkette zum Verbraucher, stehen ihm nur insoweit zu, als er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, haben wir diese nicht zu ersetzen, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln leisten wir ausschließlich unter den Bedingungen von Ziffer 8. Weitergehende als die dort geregelten Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen.

9. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Haftung ist auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt, wenn diese auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers.

10. Verjährung

Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke in § 438 1 Nr. 2 BGB sowie für Rückgriffsansprüche in § 479 1 BGB und Baumängel in § 634 a 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorgeschrieben sind. In Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten ebenso die gesetzlichen Verjährungsfristen wie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Freistellung von Schutzrechten Dritter

Werden wir von Dritten im Zusammenhang mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb der Ware durch den Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil wir gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen sollen, hat uns der Käufer von derartigen Ansprüchen freizustellen, wenn diese daraus resultieren, dass der Käufer die Ware nicht zweckgerichtet einsetzt und/oder uns Rezepturen oder Vorgaben für die Herstellung der Ware vorgelegt hat, die gegen solche Rechte verstoßen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz in D-69190 Walldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Klagen im Wechsel- und Scheckprozess ist das am Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand nach unserer Wahl zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

13. Speicherung von Daten

Wir weisen darauf hin, dass wir alle uns vom Käufer überlassenen, auch personenbezogenen, Daten zum Zwecke der Auftragsbearbeitung speichern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. In diesem Umfang erteilt uns der Kunde schon jetzt seine Zustimmung.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15.09.2016.